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Fast im Knast?! – Stellungnahme zu Vorladungen der Karlsruher Fanprojekt-Mitarbeitenden

Ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit ist dringend notwendig, wie ein aktueller Fall in Karlsruhe zeigt. Dort sehen sich die Mitarbeiter*innen des Fanprojektes Karlsruhe momentan einer beruflich wie privat extrem belastenden Situation ausgesetzt. Fanprojekte arbeiten im Rahmen des NKSS (Nationales Konzept Sport und Sicherheit) und leisten in Fanszenen Soziale Arbeit auf Grundlage der §§ 11 & 13 des SGB VIII.
Im Nachgang der Geschehnisse beim Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 17. Spieltag gelang es den Karlsruher Mitarbeiter*innen, intensive Reflexionsprozesse zu begleiten, Aufarbeitung zu ermöglichen und Konfliktparteien an einen Tisch zu bringen, um Versöhnung zu ermöglichen und Verhaltensänderungen anzustoßen. Dies alles war nur möglich, weil die Mitarbeiter*innen durch gute Soziale Arbeit über Jahre ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Fanszenen aufgebaut haben. Dies ist ihr gesellschaftlicher Auftrag – dessen vorbildhafte Erfüllung hier nun zum Grund wird, dass sie momentan einer zeugenschaftlichen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ausgesetzt sind. Preisgegeben werden sollen Inhalte aus den Gesprächen im Nachgang des Spieltages, die durch ein besonderes Vertrauen geprägt und überhaupt nur dadurch möglich waren.Aus gutem Grund sieht das Gesetz im §203 des StGB für Sozialarbeitende eine Schweigepflicht vor, deren Verletzung mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Soziale Arbeit findet in vielen Fällen mit Menschen und Gruppen statt, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden oder deviante Verhaltensweisen zeigen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Wie sollen denn ganzheitliche Hilfsangebote aussehen, wenn die Beteiligten nicht offen reden können und Sozialarbeitende nur die halbe Wahrheit kennen? Wie soll Vertrauen überhaupt entstehen, wenn stets darauf geachtet werden muss, was man im vertraulichen Gespräch preisgibt?
In Karlsruhe wird gerade versucht, diesen Kernbereich der Sozialen Arbeit zu nutzen, um strafprozessuale Erkenntnisse zu gewinnen. Das besondere Vertrauen, welches eine gelingende Soziale Arbeit überhaupt erst ermöglicht, durch das Brechen der Schweigepflicht zu zerstören, hat weitreichende Auswirkungen über den Einzelfall hinaus. Die Geschehnisse in Karlsruhe betreffen also nicht nur die Mitarbeiter*innen vor Ort und auch nicht nur die aufsuchende und mobile Sozialarbeit mit jugendlichen und heranwachsenden Fußballfans, sondern gefährdet alle Bereiche der Sozialen Arbeit, denen ein besonderes Vertrauensverhältnis zugrunde liegt. Das Streben nach strafprozessualem Erkenntnisgewinn aus Inhalten vertraulicher Gespräche im Rahmen von Sozialer Arbeit macht solche Gespräche unmöglich. Die Androhung von Ordnungsgeld und Beugehaft macht diese Arbeit für Mitarbeiter*innen unzumutbar.

Wir fordern die Politik auf, das besondere Vertrauensverhältnis als notwendiges und schützenswertes Gut der Sozialen Arbeit endlich anzuerkennen. Schaffen Sie die rechtlichen  Rahmenbedingungen, welche die Fachkräfte der Sozialen Arbeit benötigen, um ihren öffentlichen Auftrag erfüllen zu können. Beenden Sie die Farce, dass Fachkräfte ihrem Auftrag nicht nachkommen können, ohne ihre Freiheit zu riskieren.

Die Soziale Arbeit braucht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Jetzt!Kontakt zum Sprecher des BfZ:
Matthias Stein

ms@fanprojekt-jena.de

www.zeugnis-verweigern.de


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